Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz. Nachfolgend informieren wir Sie darüber zu welchem Zweck die Zahnarztpraxis Erlenbach AG Ihre Personendaten erhebt, speichert und weiterleitet.

Verantwortlichkeit
Die Datenschutzverantwortliche der Zahnarztpraxis Erlenbach AG ist Dr. med. dent. Alexandra Albert.

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an Dres. med. dent. Patrik und Alexandra Albert oder das restliche Praxispersonal wenden.

Erhebung und Zweck der Datenverarbeitung
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden kann die Praxis unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.

Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Praxis bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Praxis die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten oder erheben:

  1. zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
  2. zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Patienten. Patientendaten für Behandlungsvertrag und zur gesetzlichen Dokumentation in einer Papier- bzw. elektronischen Patientenakte sowie für Abrechnung mit Sozialversicherern und Privaten (ggf. durch Abrechnungsdienstleister) und Erstellung von Zahnersatz (ggf. durch Dentallabor);
  3. zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Patientenbeziehung;
  4. um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
  5. zur Adressvalidierung;
  6. zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
  7. zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
  8. zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Praxis-Produkten;

Die Praxis darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beiziehen. Beziehen die Patienten bei der Praxis Dienstleistungen Dritter, darf die Praxis dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten benötigt.

Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Praxis bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Praxis auch folgende Daten erheben und bearbeiten:

  1. Daten der Besucher der praxiseigenen Internetseite
  2. Sonstige Personendaten zu Geschäfts- und Behördenkontakten der Praxis
  3. Personaldaten für Arbeitsverhältnisse und Lohnbuchhaltung (ggf. durch Lohnbüro)

Dauer der Aufbewahrung

Wir sind verpflichtet Ihre Krankengeschichte inkl. Röntgenbilder 20 Jahre lang aufzubewahren. Danach können die Unterlagen vernichtet werden.

Auskunft, Einsicht und Herausgabe Ihrer Unterlagen

Sie haben das Recht Auskunft über Ihre erhobenen Daten einzusehen. Die Krankengeschichte und Ihre Röntgenbilder können Sie einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe einer Kopie kann kostenpflichtig sein.

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